Nutzungsbedingung des Interaktiven Exposés

Rechtliches

Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

Erreichbarkeit und Erweiterung des Service

Wir übernehmen keine Haftung für die Verfügbarkeit des Interaktiven Exposés. Jedoch ergreifen wir technische Maßnahmen etwaige Ausfälle auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Dennoch empfehlen wir Ihnen sich das Interaktive Exposé auszudrucken und gesondert vorzuhalten.

Wir behalten uns zudem vor jederzeit Änderungen am Service zu vollführen, wodurch neue Funktionen hinzugefügt, bestehende Funktionen geändert oder auch entfernt werden können. Wir bitten Sie daher die Nutzungsbedingungen bei jedem neuen Angebot ausführlich zu lesen und erneut zu bestätigen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.